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«Konnte bisher noch nie gehackt werden»: Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle

38C3 Talk von Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom 27.12.2024

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Sicherheitsmängel begleiten die elektronischen Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung auf ein Opt-Out kommt die Patientenakte jetzt "für Alle": Gesundheitsdaten von über 70 Millionen in Deutschland Krankenversicherten werden dann ohne deren Zutun über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg in einer zentralen Akte zusammengeführt.


Doch auch die "ePA für Alle" kann die gegebenen Sicherheitsversprechen nicht einhalten. In ihrem Vortag auf dem 38. Chaos Communication Congress in Hamburg demonstrieren Bianca Kastl und Martin Tschirsich, wie sich Dritte mit wenig Aufwand Zugang zur ePA für Alle verschaffen können.

  • Die Sicherheitsforscher zeigen unter anderem, wie sie sich mit wenig Aufwand und zum wiederholten Mal gültige Heilberufs- und Praxisausweise sowie Gesundheitskarten Dritter beschaffen und damit auf Gesundheitsdaten zugreifen konnten. Ursächlich sind erneut Mängel in den Ausgabeprozessen, den Beantragungsportalen sowie in der Handhabung der Karten im Feld.
  • Zudem demonstrieren sie, wie sie unter Ausnutzung von Mängeln in der Spezifikation Zugriffstoken für Akten beliebiger Versicherter erstellen konnten, auch ohne dass diese zuvor ihre Gesundheitskarte stecken mussten. Damit waren auf einen Schlag alle über 70 Millionen Akten zugänglich.
  • Erneut gelang auch der Fernzugriff auf Patientenakten über unsicher konfigurierte IT in Gesundheitseinrichtungen sowie Dienstleister-Zugänge.

Nur wenn die Sicherheit der ePA für Alle ausreichend gewährleistet ist, werden Leistungserbringer und Versicherte die ePA akzeptieren und auch nutzen. Das dazu notwendige Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Es gilt weiterhin, eine ePA tatsächlich für alle zu bauen, die den individuellen Sicherheitsbedarf berücksichtigt. Die Forderungen der Sicherheitsforscher lauten:

  • Unabhängige und belastbare Bewertung von Sicherheitsrisiken
  • Transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen
  • Offener Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus

Vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen können nur entstehen, wenn der Entstehungsprozess selbst Vertrauen ermöglicht.

Stellungnahme zur Anhörung Open Source

Diese Stellungnahme umfasst sich mit verschiedenen Aspekten im Bereich Open Source, auch im staatlichen Kontext.

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The CRA - An Activists silver bullet

Thesenpapier zum Cyber Resilience Act und die Auswirkungen auf die Open-Source-Community (englisch).

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Offener Brief von 23 Organisationen: Protest gegen die Beschädigung des Amtes des/der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, den bereits in erheblicher Weise entstandenen Schaden nach allen Kräften zu begrenzen und schnellstmöglich Klarheit über die Fortführung zu schaffen. Um die Beschädigung nicht als Dauerzustand fortzusetzen, müssen außerdem die Weichen für die Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch das Festschreiben eines transparenten Benennungsverfahrens gestellt werden.

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Vertrauen lässt sich nicht verordnen - Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Anpassungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Ein Bündnis aus digitaler Zivilgesellschaft und Selbsthilfe-Organisationen fordert in einem offenen Brief Korrekturen an der Ausgestaltung der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Im offenen Brief fordern Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft wie der Chaos Computer Club e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutschen Aidshilfe sowie Selbsthilfe-Organisationen Änderungen der geplanten Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland.

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Link zum Offenen Brief

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

Diese Stellungnahme befasst sich zu Beginn mit den vorgeschlagenen Änderungen durch den Gesetzentwurf (BT-Drucksache: 20/9046), um in Folge eine grundlegende Bewertung vorzunehmen, speziell auch mit der Frage, ob der Gesetzentwurf „dabei stets dem Patienten- und dem Gemeinwohl dient und die Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum aller Aktivitäten“ stellt.

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Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-ÄndG)

Der vorliegende Entwurf eines OZG 2.0 hat durchaus positive Aspekte. Leider kratzt er im Sinne einer zukunftsfähigen digitalen Verwaltung weiter nur an der Oberfläche. Eine generelle Trendwende weg vom bescheidenen Zustand der Verwaltungsdigitalisierung ist wegen eines mangelnden gemeinsamen Zielbilds und dem Nicht-Vorhandensein von messbaren Zielen, die über das bloße digitale Abwickeln von Anträgen, nicht zu erwarten.

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Halbzeit für die Ampel: Danke für die schönen Worte, lasst endlich Taten sprechen!

Der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V., kurz InÖG, zieht eine negative Halbzeitbilanz für die Digitalpolitik der Bundesregierung. Daher fordert das Bündnis gemeinsam mit 20 Akteuren aus der Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft: Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Bundestag müssen jetzt dringend ihre digitalpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

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Das virtuelle Gesundheitsamt: 8 Kernforderungen

Aus Sicht des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit (InÖG), der Björn SteigerStiftung (BSS), der CIO Corporate Citizens (I3C) und des Fraunhofer ISST müssen bestehende Strukturen digital zu einem virtuellen Gesundheitsamt transformiert und anschließend kontinuierlich mit Hilfe einer Werkstatt für Innovation kollaborativ weiterentwickelt werden. Hieraus ergeben sich 8 Kernforderungen für die zukünftige Gestaltung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

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Das virtuelle Gesundheitsamt: Eine Strategie

In einem ausführlicheren thematischen Papier zum virtuellen Gesundheitsamt werden die Aspekte des Positionspapiers des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit (InÖG) weiter ausgeführt und in eine Strategie integriert, die Forderungen Realität werden zu lassen.

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SORMAS-Migrations-Leitfaden

Das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die Technischen Universität München und der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit haben in Zusammenarbeit mit Modellgesundheitsämtern einen Leitfaden für die SORMAS Migration entwickelt. Die Anhänge des Dokuments stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.

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